Wichtiger Hinweis zur 1. Abschlagszahlung Grundsteuer:

Liebe Selbstzahler,

wir möchten Sie daran erinnern, dass im Februar die erste Abschlagszahlung der Grundsteuer fällig ist. Leider haben manche den Dauerauftrag nicht entsprechend angepasst.

Wir bitten Sie, dies umgehend nachzuholen. Sollte Ihre Grundsteuer höher ausfallen als der bisher eingestellte Betrag, denken Sie bitte daran, den Differenzbetrag zusätzlich zu überweisen. Andernfalls kann es passieren, dass eine Mahnung erstellt wird und weitere Folgekosten entstehen, auch wenn bereits ein Teilbetrag bezahlt wurde.